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Geschäftsbesorgungsvereinbarung

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Makler und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern der Auftraggeber auf die Einbeziehung seiner eigenen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen hinweist, wird diesem widersprochen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Vermittlung bzw. dem Abschluss von Versicherungsschutz einschließlich der Vorbereitungen sowie nach Abschluss dieser Verträge mit der Betreuung und Verwaltung. Ein Versicherungsvertrag kommt allein mit dem jeweiligen Versicherer zustande. Dabei gelten die Allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Versicherers. Daneben beauftragt der Auftraggeber den Makler, für die von dem Auftraggeber benannten Risiken bestehende oder abzuschließende Versicherungsverträge auf Zweckmäßigkeit, Richtigkeit und marktgerechte Prämiensätze zu überprüfen bzw. gebotene Änderungen zu veranlassen und diese Versicherungsverträge sodann zu verwalten. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden, er ist als unabhängiger Versicherungsvermittler tätig und steht wirtschaftlich auf Seiten des Auftraggebers, dessen Interessen er wahrzunehmen hat. Von der Beratung und Betreuung sind Direktversicherer oder Unternehmen, die dem Makler keine Vergütung gewähren ausgeschlossen. Falls der Auftraggeber dies wünscht, wird hierfür im Einzelfall ein gesondertes Entgelt vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang des Maklers

Der Makler erbringt seine Dienstleistung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Kriterien für die Auswahl eines geeigneten Produkts durch den Makler sind insbesondere das Preis-Leistungs-Verhältnis. Bonität, Sicherheit, Schnelligkeit der Schadenabwicklung sowie Bereitschaft zur Kulanz. Prämie und Leistungen der Versicherer unterliegen hohen Schwankungen, weshalb der Abschluss von Versicherungsverträgen seitens des Maklers nicht abschließend ist. Der Makler darf die Ausführung des Maklerauftrags einem Dritten übertragen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Der Auftraggeber ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen. Unvollständige und/oder nicht wahrheitsgemäße Angaben des Auftraggebers können einen Verlust bzw. Ausschluss des Versicherungsschutzes zur Folge haben. Für eigene bzw. ausgehändigte Versicherungsanalysen nimmt der Makler Urheberrechtsschutz in Anspruch. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse und –Konzepte nur mit einer vorherigen schriftlichen Einwilligung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für den Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.

§ 5 Vertragsdauer

Der Maklervertrag beginnt mit Datum dieses Ausdruckes (siehe Fußleiste) und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Der Maklervertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Von Seiten des Maklers aber nicht zur Unzeit, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Der Maklerauftrag gilt auch mit einem eventuellen Rechtsnachfolger des Maklers. Das Lösungsrecht des Auftraggebers bleibt davon unberührt.

§ 6 Vertragsschluss und online Vertragsschluss

Die von dem Auftraggeber im Webshop benannten und angegebenen Versicherungssparten stellen einen unverbindlichen Auftrag zur Vermittlung oder zum Abschluss der vorgenannten Versicherungsprodukte dar. Der Auftraggeber kann in dem Webshop des Maklers verschiedene Versicherungen auswählen und diese über den Button „Sparbutton drücken oder Sparstart“ sammeln. Indem der Auftraggeber den Button „Ich bestätige, dass ich die „Rechtlichen Hinweise und deren Anlagen und die Datenschutzrichtlinien gelesen, verstanden und einverstanden bin“ anklickt, nimmt er diese Vereinbarungen (siehe Allgemeine Geschäfts- und Internetbedingungen Abs. A bis E und § 8) ausdrücklich auch ohne Unterschrift an. Im Rahmen der Duldungsvollmacht bevollmächcgt hiermit der Vollmachtgeber den Bevollmächcgten, die Maklervollmacht in seinem Namen und Auerag zu akzepceren bzw. zu unterzeichnen. Mit dem Akzeptieren durch Bestätigen (anklicken) im Onlineshop, nimmt der Makler diese an.

§ 7 Vergütung

Die Versicherer tragen gewöhnlich die Courtage des Maklers in Form der sogenannten Courtage, solange die Betreuung durch den Maklerauftrag ungekündigt besteht. Bei Beauftragung eines weiteren bzw. anderen Vermittlers ist dem Makler die Courtage bis zur Aufhebung seines Maklervertrages vom Auftraggeber erstattet. Der Makler ist durch den jeweiligen Versicherer zum Prämieninkasso gegenüber dem Auftraggeber berechtigt. Bei schriftlicher Beauftragung und Abschluss zum Tarifwechsel § 8 Abs. 3 erhält der Makler vom Kunden eine einmalige Servicegebühr von 2,5 Gesamtmonatsbeiträgen (alter Gesamtmonatsbeitrag). Die Servicegebühr kann nach Vereinbarung in 6 Monatsraten bezahlt werden. Es ist auch dann verdient, wenn die Vertragsumstellung nicht durch den Makler herbeigeführt wurde und der Tarifwechsel innerhalb der nächsten 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgt. Auf Anforderung stellt der Auftraggeber eine Kopie des aktuellen Versicherungsscheins zur Verfügung.

§ 8 Vollmachten

Mit Beauftragung des Maklers im Sinne des § 6 dieser Bedingungen bevollmächtigt der Auftraggeber den Makler oder dessen Beauftragten bzw. Rechtsnachfolger zur Regelung seiner Versicherungsverhältnisse, zur Betreuung seiner Versicherungsangelegenheiten sowie zur Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Diese Vollmacht (Maklervollmacht) umfasst dabei insbesondere
(1) die uneingeschränkte aktive und passive Vertretung des Auftraggebers gegenüber den jeweiligen Versicherern einschließlich der Abgabe und Entgegennahme aller die Versicherungsverträge betreffenden Willenserklärungen und Anzeigen;
(2) die Änderung, Verlängerung, Kündigung bestehender und den Abschluss neuer Versicherungsverträge;
(3) zur Einholung von Informationen zu bestehenden Verträgen, auch nach § 204 VVG, sowie Abwicklungen bei Tarifwechsel;
(4) die Geltendmachung der Versicherungsleistungen aus dem vom Makler vermittelten bzw. betreuten Versicherungsverhältnissen und die sonstige Mitwirkung bei der Schadensregulierung;
(5) Vertretung des Auftrag- bzw. Vollmachtgebers bei Korrespondenz mit Versicherern, Behörden und Sozialversicherungsträgern;
(6) die Erteilung von Untervollmachten an andere Versicherungsmakler bzw. Versicherungsvertreter;
(7) Inkasso und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegenzunehmen;
(8) die Einreichung von Eingaben an die Aufsichtsbehörde im Namen des Versicherungsnehmers;
(9) Inkasso und Zahlungen aus Abrechnungen oder Schadensabwicklungen entgegenzunehmen. Der Makler ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vollmacht des Auftraggebers ist zeitlich nicht befristet. Sie kann vom Auftraggeber widerrufen werden. Die Vollmacht ist auch ohne Unterschrift des Auftraggebers gültig (siehe auch § 6).

§ 9 Datenschutz

Mit Beauftragung des Maklers im Sinne des § 5 dieser Bedingungen willigt der Auftraggeber ein, dass die vom Makler angesprochenen Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände übermitteln. Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des Maklervertrags auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen und bei künftigen Anträgen. Der Auftraggeber willigt zudem ein, dass diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Makler weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsangelegenheiten erforderlich ist. Der Auftraggeber entbindet die Versicherer von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Makler bezüglich aller Angaben, die mit dem Abschluss von Versicherungsverträgen oder der Schadensabwicklung im Zusammenhang stehen. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass der Makler, dessen Beauftragten und Mitarbeiter im Rahmen seiner Dienstleistung sowie einer ordnungsgemäßen Kundenbetreuung den Schriftverkehr in einem Kundenkonto speichert und mittels aller verfügbaren Kommunikationsmöglichkeiten (E-Mail/Fax/Post/Telefon) auch werblich kontaktiert werden kann. Darüber hinaus ist die in der Anlage beigefügte Datenschutzerklärung Bestandteil dieses Vertrages.

§ 10 Haftung

Die Haftung des Maklers ist im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und für jeden Schadensfall auf die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung gültige Mindestversicherungssumme je Schadensfall nach § 9 Abs. 2 VersVermV begrenzt. Der Makler hält bis zu dieser Summe eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vor. Soweit im Einzelfall das Risiko eines höheren Schadens besteht, hat der Auftraggeber die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherungsschutz des Maklers auf eigene Kosten auf eine Versicherungssumme zu erhöhen, welche das übernommene Risiko abdeckt. Der Makler gibt hierzu eine Empfehlung ab. Die in diesen Bedingungen geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für sonstige Schäden wegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

§ 11 Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, wonach Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz regelmäßig in drei Jahren verjähren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von dem Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzverpflichteten erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

§ 12 Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr

Hinsichtlich der technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, ist auf § 6 dieser Bedingungen zu verweisen. Der Auftraggeber kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Internetbrowsers „Speichern unter“ oder „Seite drucken“ die entsprechende Webseite auf seinem Computer sichert bzw. ausdruckt. Der Makler selbst speichert den Vertragstext und macht dem Auftraggeber diese wahlweise per E-Mail, per Post und im Kundenkonto zugänglich. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Der Makler hat sich keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen.

§ 13 Erklärungsfiktion

Der Auftraggeber nimmt Änderungen dieser Bedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der Bedingungen schriftlich durch den Makler angezeigt worden sind, der Auftraggeber innerhalb der Frist von einem Monat ab Zugang der Änderungen keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben deutlich darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. Als Gerichtsstand wird für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Sitz des Maklers vereinbart. Für den internationalen Gerichtsstand gilt der Sitz des Maklers als vereinbart. Ergänzende Mitteilungen
1. Der Makler ist im Vermittlerregister unter der Registrierungs- Nr.92X7-8GSRB-20 eingetragen (www.vermittlerregister.de)
2. Der Makler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.
3. Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10 % der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsmakler.
4. Beschwerdestellen - außergerichtliche Streitbeilegung Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 22, 10006 Berlin.