Sparen auch Sie bis zu 800,00 Euro und das Jahr für Jahr!
Weitere Einsparpotentiale
Sie sind privat krankenversichert? - Tarifwechsel
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der privat krankenversicherten den § 204
geschaffen: Sie können Ihren bestehenden Tarif individuell ändern, Prämien
einsparen und das bei vergleichbaren Leistungen.
Sie haben das Recht in einen billigeren Tarif bei ihrem Versicherer zu wechseln
ohne Verlust von Altersrückstellungen und unabhängig von Vorerkrankungen!
Entscheiden Sie sich jetzt zu günstigeren Tarifen mit vergleichbaren Leistungen:
Beitragsersparnis bis zu 250,00 € im Monat!
Lebens- oder Rentenversicherungen - Rückabwicklung
Als Versicherungsmakler sind wir verpflichtet, Sie von gesetzlichen Änderungen in Kenntnis zu setzen: Sollten Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung in den Jahren 1995 bis 2014 abgeschlossen haben, können Sie diese rückwirkend aufheben lassen. Auszahlung um mehr als 100% über dem tatsächlichen Auszahlungswert ihrer Gesellschaft können sich ergeben.
Vermögenswirksame Anlage - Neu ab 2024
Erhöhte Verdienstgrenze bei Angestellten für Alleinstehend 40.000,00 € im Jahr
Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner 80.000,00 € im Jahr
Erhalten vom Arbeitgeber je Person einen Zuschuss von 480,00 € im Jahr
und einen staatlichen Zuschuss je Person bis zu 80,00 € im Jahr